• +420 608 557 400
  • krejcirova@ak-krejcirova.cz

Preis für Dienstleistungen

Odmìna za právní službu je urèována vìtšinou dohodou (smluvní odmìna) mezi advokátem a klientem, a to v závislosti na právní a èasové nároènosti poskytované služby.

Die Vergütung für die Rechtsleistung wird meist durch Vereinbarung (vertragliche Vergütung)zwischen dem Anwalt und dem Klienten gelöst und ist vom Rechts- und Zeitanspruch der gewährten Leistung abhängig.

Bei Bestimmung der Vergütungshöhe achten wir darauf, dass sie neben dem Anspruch an Zeit und Inhalt auch den finanziellen Möglichkeiten des Klienten entspricht. Vor Übernahme der Angelegenheit wird der Klient immer über den vorausgesetzten Arbeitsumfang und über die Gesamtkosten, die vom Klienten zur Lösung der Angelegenheit verauslagt werden müssen, informiert. Der Klient kann sich immer den für ihn günstigeren Satz auswählen oder auch nach Vereinbarung die schon ausgewählte Berechnungsart der Rechtsleistung ändern.

Falls zwischen Klienten und Anwalt die Vergütung nicht abgestimmt ist, richtet sich ihre Höhe nach Richtlinie des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg. über die Vergütung von Rechtsanwälten und Ersatz für das Gewähren von Rechtsleistungen (Rechtsanwaltstarif) in gültiger Fassung.

Durch Vereinbarung kann die Vergütung als Zeit-, Leistungs-, Pauschal- oder Anteilsvergütung festgelegt werden.

  • Die vertragliche Zeitvergütungist die Vergütung, wenn der Klient dem Rechtsanwalt die vereinbarte Vergütung nach Stunden der gewährten Rechtsleistung bezahlt. Die Höhe der Zeitvergütung wird nach Schwierigkeit der Angelegenheit vereinbart. Die Zeitvergütung wird nach tatsächlich für die Rechtsleistungen aufgebrachte Zeit berechnet.
  • Die vertragliche Leistungsvergütungist die Vergütung, die für eine Leistung der Rechtshilfe festgelegt ist. Die Gesamthöhe der Vergütung ist dann von der Anzahl der Leistungen der Rechtshilfe, die in der konkreten Angelegenheit getätigt werden müssen, abhängig. Was als eine Leistung angesehen wird, legt der Rechtsanwaltstarif fest. Es handelt sich z.B. um die Übernahme und Vorbereitung einer Rechtsvertretung oder Verteidigung, das Abfassen eines Vertrags, das Abfassen einer Klage, eines Einspruchs, die Beteiligung an der Gerichtsverhandlung usw.
  • Die vertragliche Pauschalvergütung ist für Klienten günstig, die regelmäßig, in bestimmtem stabilem Umfang Rechtsleistungen in Anspruch nehmen. Ihnen wird die Möglichkeit der Bezahlung der Leistungen mit Pauschalvergütung angeboten, also eines regelmäßig (z.B. monatlich) bezahlten Betrags. Dieser Festbetrag bedeutet eine bestimmte Anzahl vorbezahlter Stunden Rechtsleistungen, wobei der Stundensatz niedriger ist, als bei Klienten, die keine Pauschalvergütung vereinbart haben.
  • Die Anteilsvergütung ist eine Vergütung, die durch Vereinbarung der Seiten als Anteil nach Ergebnis der Angelegenheit festgelegt ist (d.h. mit Prozentsatz aus dem Anspruch aus der zuerkannten Sache). Die Anteilsvergütung wird insbesondere beim Eintreiben von Schadensersatz, Forderungseinzug usw. vereinbart.

In einigen Fällen (typisch z.B. bei Forderungseinzug) kann vereinbart werden, dass der Klient die Vergütung nicht vorab aber erst nach Ergebnis des Streites bezahlt.

Neben der Vergütung werden dem Klienten Barausgaben verrechnet, die mit der Rechtsleistung zusammenhängen (z.B. Reisekostenersatz, Gerichts- und Verwaltungsgebühren, Ersatz für aufgewendete Zeit, Kosten für Übersetzungen und Gutachten).

Das Rechtsanwaltsbüro ist Mehrwertsteuerzahler, das bedeutet, dass zu dieser Vergütung die Mehrwertsteuer hinzugerechnet wird.

 

Informationen für Verbraucher alternativer Rechtsstreitlösungen:

Falls beim Gewähren der Rechtsleistungen ein Streit zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Klienten, der Verbraucher ist, auftritt, hat der Klient gemäß Best. § 20d ff des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in gültiger Fassung, und zu den, in diesem Gesetz festgelegten Bedingungen das Recht sich zwecks außergerichtlicher Lösung dieses Streits an die Tschechische Rechtsanwaltskammer zu wenden, die am 5. 2. 2016 vom Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik mit der außergerichtlichen Lösung von Verbraucherstreiten für Streitigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Verbraucher aus Verträgen über Rechtsleistungen beauftragt wurde (auf Grundlage des Gesetzes über den Verbraucherschutz). Die Webseite dieses beauftragten Subjekts ist www.cak.cz.

 

Informationen über die Berechtigung einen Vertrag über die Rechtshilfe zu beenden:

Auf Grundlage § 20 Abs. 4 des Gesetzes Nr. 85/1993 Slg. über Rechtsanwaltschaften in gültiger Fassung ist der Klient berechtigt, einen Vertrag über die Rechtshilfe jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, zu kündigen.